CDU Bischofswerda

Das Begrüßungspaket kommt und zwar so, wie im April beschlossen!

Die Stadträte haben einhellig die Verwaltung aufgefordert, dass Paket wie beschlossen zu realisieren.

Die Geste für unsere kleinsten Neu-Mitbürger sollte der Haushaltssperre zum Opfer fallen. Das Signal, welches die Stadt damit sendet wäre verherend und ein weiteres Mal wäre das Image der Stadt sehenden Auges weiter rampuniert worden.

„Der Haushaltssperre (…) fällt auch die Geste an junge Familien zum Opfer.“ war am 23.08.2014 in der SZ zu lesen. So oder in ähnlicher Weise wurde es scheinbar auf SZ-Anfrage von der Stadtverwaltung durch Frau Skambraks mitgeteilt. Die Stadträtinnen und -räte wurden hierüber nicht vorab informiert, sondern durften diese Aussage/Tatsache der Presse entnehmen.

Im April diesen Jahres hatte der Stadtrat ein modifiziertes Begrüßungspaket beschlossen. Bereits vor der Haushaltssperre ist bei uns der Eindruck entstanden, dass seitens der Verwaltung nur maximal als sehr zögerlich zu bezeichnende Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses eingeleitet worden sind. Mit dem Artikel vom 23. August musste dann der Eindruck entstehen, dass im Rahmen der Haushaltssperre nun (unliebsame) Beschlüsse des Stadtrates ausgehebelt werden.

„Alles nur ein Missverständnis? ‚Ein Alleingang von vielen‘, sagen Stadträte (…)“ ist heute in der SZ zu lesen. Im Hinblick auf die Informationspolitik den Stadträten und Bürgern gegenüber ist dieser Eindruck aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen. Haushaltskonsolidierung tut Not, allerdings entsteht derzeit nicht nur bei mir der Eindruck, dass Teile der von der Verwaltung eingeleiteten Sofortmaßnahmen mehr von Aktionismus als von Nachhaltigkeit geprägt sind.

Daher beantragen wir gemäß §36(5) der SächGemO für die nächste Sitzung des Stadtrates, spätestens für die übernächste Sitzung, einen Tagesordnungspunkt

„Sofortmaßnahmen der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung“

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ist in schriftlicher Form eine Liste der bis zum Zeitpunkt der Sitzung eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen. Dabei sind für die jeweilige Maßnahme die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Art der Maßnahme
  2. Wer hat die Maßnahme beschlossen?
  3. Finanzielle Auswirkungen im laufenden Jahr
  4. Finanzielle Auswirkungen in den kommenden Jahren
  5. Werden durch die Maßnahme Stadtratsbeschlüsse – ggf. auch bereits weiter in der Vergangenheit liegend – tangiert?
  6. Wurden die Stadträte informiert?