CDU Bischofswerda

Sanierung der Grundschule Goldbach aus Mitteln des 2. Nachtragshaushaltes des Bundes für 2016?

Wir fragen nach - für den Erhalt unserer Schulstandorte im ländlichen Raum

Mit einem Bundesgesetz will der Bundestag 3,5 Mrd. € zusätzlich für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Gemeinden zur Verfügung stellen. Kann der Schulstandort Goldbach in bischofswerda davon provitieren? Wir fragen nach!

Bereits seit Herbst letzten Jahren kursieren Informationen über einen weiteren Nachtragshaushalt des Bundes für das Haushaltsjahr 2016, der den Umgang mit den in 2016 erzielten Haushaltsüberschüssen regeln soll. In einer Erklärung der Bundesregierung vom 3. 11.2016 heißt es u.a.: „Die Bundesregierung unterstützt finanzschwache Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro. Mit dem zusätzlichen Geld sollen sie ihre Schulen sanieren. Die Mittel stammen aus dem Nachtragshauhalt 2016. (Quelle: https://www.bundesregierung.de/Cont­ent/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-nachtragshaushalt.html, 13.02.2017)“.

Die ursprüngliche Verabschiedung des Nachtragshaushaltes durch den Bundestag war ursprünglich für den Januar vorgesehen, ist derzeit noch nicht erfolgt. Nun soll das Haushaltsgesetz, dass die Nutzung der 3,5 Mrd € für die Schulsanierung festschreibt in der Bundestagssitzung am 17.02.2017 beschlossen werden.

Im Vorgriff auf die doch hoffentlich zeitnahe Verabschiedung stellen wir daher die Fragen:

  • Bestehen in der Verwaltung Überlegungen, dieses Programm für Bischofswerda zu nutzen, insbesondere für den Grundschulstandort Goldbach?
  • Wenn „ja“, welche Schritte wurden bisher unternommen und wie wird das weitere Vorgehen aussehen?